Allgemeine Geschäftsbedingungen
der THEMA-Tennisschule GbR Schwieren & Pieters
Stand November 2016
Steuer-Nr.: 202 5414 0532
UST-ID-Nr.: DE 121 840 666
- Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung inkl. Unterschrift und durch die Abgabe der Anmeldung sowie durch unsere Bestätigung zustande; er gilt somit für beide Seiten als verbindlich. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und Platzordnungen der jeweiligen Tennisclubs bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.
- Training
Unser Leistungsangebot umfasst Privat-Einzelstunden, Partnerstunden, Gruppentraining, Vereins- und Mannschaftstraining, Schulsport, Firmen- und Betriebssport sowie Cardio-Tennistraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 3 und max. 8 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport, Betriebssport und Cardio-Tennistraining oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter) für die entsprechenden anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Gruppentraining geschieht in der Regel mit 4 Teilnehmern, kommt die Teilnehmerzahl nicht zustande, gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl. Im jeweiligen Bruttopreis sind die Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, die Ballkosten, Testschläger zum Training und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training. Für die Wintersaison berechnen wir zusätzlich die anfallenden Platzgebühren inkl. Lichtgeld, diese sind abhängig von der Trainingsstätte, sowie Tag und Uhrzeit des Trainings.
- Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
- Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
- Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, darüber unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt. Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer im Gruppentraining selbst versäumt werden, einzelne Absagen können nicht berücksichtigt werden. Abgesagte bzw. ausgefallene Stunden wegen Regens
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oder einer Unbespielbarkeit des Platzes werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. 6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.
- Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
- Datenschutz Die bei der Anmeldung erfassten bezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, lhre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
- Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Rechnungsstellung (innerhalb von 8 Werktagen) durch die Tennisschule fällig. Bei Trainingsblöcken spätestens nach der fünften abgehaltenen Trainingsstunde (z.B. Kurstraining 10er-Block oder Sommersaisontraining 12er-Block, sowie Wintersaisontraining 24er Block inkl. Termine freies Spiel und den zusätzlich anfallenden Platzgebühren). Für die Wintersaison gilt für das vereinbarte Saisontraining die folgende Regelung: Zahlung der Trainingsentgelte in zwei Raten während der jeweiligen laufenden Saison oder als SEPALastschrift. Wahlweise hier die Zahlung in sieben monatlichen Raten, jedoch nur durch ein für die Tennisschule erteiltes SEPA-Lastschrift-Mandat durch den Kunden.
Grundsätzlich gilt:
Privat-Einzelstunden und Partnerstunden werden verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig berechnet unabhängig von der Saisonart.
Gruppentraining jedweder Art wird nicht verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig berechnet. Sollte durch die Kunden hier eine andere Abrechnungsart (verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig) gewünscht werden, dann entfällt je Kunde und je monatlich erstellte Rechnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,00, wobei diese Regelung im Gruppentraining nur für das Training in der Sommersaison möglich ist und die Zustimmung aller Teilnehmer der jeweiligen Gruppe hierzu der Tennisschule vorliegen muss. Für das Training in der Wintersaison ist dies nicht möglich, aufgrund der anfallenden Platzkosten der jeweiligen Tennishallen.
Die Zahlungen der Trainingsentgelte können nur auf die, in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Konten der Tennisschule, geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 5 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
- Widerrufsbelehrung
10.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden ist und bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
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Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 I, 2 u. 4 BGB – InfoV. Der Widerruf ist zu richten an:
THEMA-Tennisschule GbR Schwieren & Pieters Verwaltungsanschrift Geschäftsführer Theo Schwieren Heisterner Straße 31a 52249 Eschweiler / Deutschland Telefaxnummer: 02403 – 704 78 13 E-Mail: info@thema-tennisschule.de
10.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ihre THEMA-Tennisschule GbR
Schwieren & Pieters
Verwaltungsanschrift
Heisterner Straße 31a
52249 Eschweiler
Deutschland
Telefonnummer: 02403 – 362 91
Telefaxnummer: 02403 – 704 78 13
E-Mail: mail[at]thema-tennisschule[punkt]de
AGBs der THEMA-Tennisschule als PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der THEMA-Tennisschule
Ball- und Bewegungsschule
Stand Oktober 2010
Steuer-Nr.: 202 5414 0532
UST-ID-Nr.: DE 121 840 666
1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung incl. Unterschrift und durch die Abgabe der Anmeldung sowie durch unsere Bestätigung zustande; er gilt somit für beide Seiten als verbindlich. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und Platzordnungen der jeweiligen Sportstättenbetreiber bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.
2. Training in der Ball-und Bewegungsschule Unser Leistungsangebot umfasst des weiterhin die Ball-und Bewegungsschule. Hier besteht ein Gruppentraining aus mindestens 10 und maximal 16 Teilnehmern. Erst ab einer Gruppenstärke von mindestens 10 Teilnehmern erteilt die Thema-Tennisschule eine Durchführungsgarantie. Die Gruppeneinteilung obliegt dabei alleine der Thema-Tennisschule und beruht ebenso wie im Tennistraining auf praktischen Notwendigkeiten. Auch ist die Thema-Tennisschule berechtigt, Trainingskurse der Ball-und Bewegungsschule abzusagen oder zeitlich wie auch örtlich zu verlegen. Ein Schadensanspruch oder Ersatzanspruch kann in diesem Falle seitens der Teilnehmern nicht geltend gemacht werden. Ein Trainingskurs umfasst insgesamt 28 Termine zu jeweils 60 Minuten. Eine schriftliche Anmeldung zum Trainingskursus ist zwingend. Die Thema-Tennisschule verpflichtet sich, den allgemeinen Angaben zu Trainingskursen innerhalb der Ball- und Bewegungsschule, einzusehen auf der Homepage der Thema-Tennisschule, Folge zu leisten und die Kurse dementsprechend durchzuführen. Gültig ist immer der Gesamtpreis für die entsprechend anfallende Trainingsleistung der Tennisschule. Im jeweiligen Bruttopreis enthalten sind immer Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Materialkosten. Für die Wintersaison berechnen wir zusätzlich die anfallenden Platzgebühren inkl. Lichtgeld, diese sind abhängig von der Trainingsstätte, sowie Tag und Uhrzeit des Trainings. In Ausnahmefällen können sich die von der Thema-Tennisschule beauftragten Ballschul-Übungsleiter durch einen Trainerkollegen vertreten lassen, dieser muss jedoch im Besitze einer gültigen Übungsleiterlizenz der Ball- und Bewegungsschule verfügen.
3. Aufsicht bei Kindern Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
4. Ausschluss vom Training Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt. Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer im Gruppentraining selbst versäumt werden, einzelne Absagen können nicht berücksichtigt werden. Abgesagte bzw. ausgefallene Stunden aufgrund einer Unbespielbarkeit des Platzes werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.
6. Haftung Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.
7. Versicherung Jedes an der Ball-und Bewegungsschule teilnehmende Kind versichert mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigter auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung über die Elternteile besteht. Auch von ärztlicher Seite darf es, aufgrund möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, keine Bedenken an einer Teilnahme geben. Die Thema-Tennisschule lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab und weist außerdem darauf hin, dass eine private Unfallversicherung für mögliche Sportverletzungen aufkommen kann.
8. Mängelrügen und Gewährleistung Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.